Standbau und -gestaltung

Der Aussteller ist für den Stand-Bau, die -Ausstattung und -Gestaltung selbst verantwortlich.

Oberster Grundsatz der Gestaltung aller Ausstellungsstände ist die Transparenz.
Alle offenen Seiten müssen frei zugänglich sein. Dies bedeutet, dass mindestens 50 % der jeweiligen Gangseite nicht mit Aufbauten verstellt werden dürfen.
Freistehende Stände müssen mindestens eine Rückwand haben und dürfen bis zu zwei Seitenwände aufweisen.

Standhöhen:

FOYER / GANG Säle         max. 3,00 m,
SAAL REGNER:                 max. 3,00 m
SAAL SCHUMANN:            max. 3,00 m
SAAL BEETHOVEN:          max. 3,00 m,

Ausnahme: B08                  max. 2,50 m

Gestaltungsrichtlinien:

  • Alle Stände müssen mit einer mind. 2,50 m hohen Wand zu den angrenzenden Ständen versehen sein. Ausnahmen nur in Absprache mit dem Koordinator Bonner IT-Dialog.
  • Gemeinsamer Wandbau mit den Nachbarständen ist möglich.
  • Die Rückseiten der Standbegrenzungen, Werbeträger oder anderer Gestaltungselemente zum Nachbarstand über 2,50 m Höhe müssen weiß, gereinigt und optisch einwandfrei sein und dürfen keine Texte oder Grafiken enthalten.

Stand B08 unterliegt Sondergestaltungsregeln.

Weitere Auflagen zur Standgestaltung bleiben vorbehalten.

Hinweis: Standbauelemente können ab 15. April 2026 über den Messeshop im Ausstellertool gebucht werden.

Koordinator Bonner IT-Dialog: Rainer Schillings
E-Mail:                                         stvltrfa(at)afcea.de

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