Standbau und -gestaltung
Der Aussteller ist für den Stand-Bau, die -Ausstattung und -Gestaltung selbst verantwortlich.
Oberster Grundsatz der Gestaltung aller Ausstellungsstände ist die Transparenz.
Alle offenen Seiten müssen frei zugänglich sein. Dies bedeutet, dass mindestens 50 % der jeweiligen Gangseite nicht mit Aufbauten verstellt werden dürfen.
Freistehende Stände müssen mindestens eine Rückwand haben und dürfen bis zu zwei Seitenwände aufweisen.
Standhöhen:
FOYER / GANG Säle max. 3,00 m,
SAAL REGNER: max. 3,00 m
SAAL SCHUMANN: max. 3,00 m
SAAL BEETHOVEN: max. 3,00 m,
Ausnahme: B08 max. 2,50 m
Gestaltungsrichtlinien:
- Alle Stände müssen mit einer mind. 2,50 m hohen Wand zu den angrenzenden Ständen versehen sein. Ausnahmen nur in Absprache mit dem Koordinator Bonner IT-Dialog.
- Gemeinsamer Wandbau mit den Nachbarständen ist möglich.
- Die Rückseiten der Standbegrenzungen, Werbeträger oder anderer Gestaltungselemente zum Nachbarstand über 2,50 m Höhe müssen weiß, gereinigt und optisch einwandfrei sein und dürfen keine Texte oder Grafiken enthalten.
Stand B08 unterliegt Sondergestaltungsregeln.
Weitere Auflagen zur Standgestaltung bleiben vorbehalten.
Hinweis: Standbauelemente können ab 15. April 2026 über den Messeshop im Ausstellertool gebucht werden.
Koordinator Bonner IT-Dialog: Rainer Schillings
E-Mail: stvltrfa(at)afcea.de
