Die AFCEA Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins und findet in der Regel einmal jährlich statt. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Sie entscheidet mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. In der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder, soweit sie ihren Mitgliedsbeitrag gezahlt haben, stimmberechtigt. Ein abwesendes Mitglied kann sein Stimmrecht auf ein anwesendes Mitglied mit schriftlicher Vollmacht delegieren. Auf ein anwesendes Mitglied darf das Stimmrecht von lediglich einem nicht anwesenden Mitglied übertragen werden.

Soweit auf einer Mitgliederversammlung Wahlen anstehen, ist ein Wahlvorstand, bestehend aus drei anwesenden Mitgliedern, die nicht gleichzeitig zur Wahl für den Vorstand vorgeschlagen sein dürfen, zu wählen. Der Wahlvorstand wird in offener Abstimmung von der Mitgliederversammlung gewählt.

Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht des Gesamtvorstandes entgegen und entlastet den Gesamtvorstand. Sie genehmigt den vom Gesamtvorstand aufgestellten Haushaltsplan für das nächste Geschäftsjahr und wählt die Mitglieder des Gesamtvorstandes sowie der Rechnungsprüfer.