Standgestaltung
Der Aussteller ist für die Standausstattung und -gestaltung selbst verantwortlich.
Oberster Grundsatz der Gestaltung aller Ausstellungsstände ist die Transparenz. Alle offenen Seiten
müssen frei zugänglich sein. Dies bedeutet, dass mindestens 50 % der jeweiligen Gangseite nicht
mit Aufbauten verstellt werden dürfen.
Standhöhen:
FOYER EINGANGSEBENE max. 4,00 m, vor den Sälen WIEN 1-3: 3,00 m
FOYER GALERIE 3,00 m
SAAL NAIROBI 3,00 m
SAAL WIEN: 3,00 m
SAAL NEW YORK/GENF: 3,00 m
RHEINEBENE 3,00 m, in Teilbereichen 2,50 m
SAAL BANGKOK + Addis Abeba 3,00 m
Alle Stände müssen mit einer mind. 2,50 m hohen Wand zu den angrenzenden Ständen versehen
sein. Ausnahmen nur in Absprache mit der Ausstellungsleitung. Gemeinsamer Wandbau mit den
Nachbarständen ist möglich.
Die Rückseiten der Standbegrenzungen, Werbeträger oder anderer Gestaltungselemente zum
Nachbarstand über 2,50 m Höhe müssen weiß, gereinigt und optisch einwandfrei sein und dürfen
keine Texte oder Grafiken enthalten.
Weitere Auflagen zur Standgestaltung bleiben vorbehalten.
Alle Fußböden, Hallenwände, Säulen, Installations- und Feuerschutzeinrichtungen sowie sonstige
feste Halleneinbauten dürfen weder beklebt, benagelt, gestrichen oder anderweitig beschädigt
werden. Schäden gehen zu Lasten des Ausstellers und werden in Rechnung gestellt. Eventuell im
Standbereich befindliche Säulen sowie Installations- und Feuerschutzeinrichtungen sind
Bestandteile der zugeteilten Standfläche und müssen jederzeit zugänglich sein.
Bodenbeläge in den Ausstellungsständen dürfen nur mit Doppelklebeband (ausschließlich mit
lösemittelfreien Klebebändern: z.B. tesafix Nr. 4964) befestigt werden.
Die Zusendung der Standbaupläne von Ständen mit Sonderkonstruktionen und
Traversenkonstruktionen zur Überprüfung durch WCCB mit dem Betreff: "Standbaupläne FA
2026" an: AFCEA@worldccbonn.com (mit copy Fachausstellung@AFCEA.de) ist erforderlich.
(Nicht erforderlich für Systembaustände!)
Zusätzliches Mobiliar ist ausschließlich über Standbauer zu buchen.
Der Aussteller verpflichtet sich zudem, die Auflagen des World Conference Centers Bonn aus den
• Sicherheitsbestimmungen für Veranstaltungen (Anlage A)
• Sicherheitsbestimmungen für Ausstellungen (Anlage B) und der
• Hausordnung des World Conference Centers Bonn (Anlage C)
Besondere Geschäftsbedingungen für die AFCEA Fachausstellung 2026 (Stand 30.06.2025) Seite 5
einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen entstehen gegebenenfalls Schadenersatzansprüche des
Veranstalters bzw. der betroffenen Nachbaraussteller.
